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Neue Vorschriften für Motorradreifen in Deutschland ab 2025

  • Autorenbild: Benjamin Heigl
    Benjamin Heigl
  • 9. Juni
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Juli

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue Vorschriften für Motorradreifen. Die bisher gängige Praxis, alternative Reifenmodelle mithilfe von Herstellerfreigaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen, kurz UBB) zu nutzen, ist nicht mehr zulässig. Stattdessen ist in vielen Fällen nun eine Einzelabnahme durch eine Prüforganisation erforderlich.


Was hat sich geändert?


Die neue Regelung betrifft alle Motorräder mit EU-Typgenehmigung. Abweichungen von den im Fahrzeugschein eingetragenen Reifendimensionen oder -spezifikationen erfordern jetzt eine Einzelabnahme gemäß § 19 (2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).


Für Reifen mit einem Herstellungsdatum (DOT) bis einschließlich 31. Dezember 2019 galt eine Übergangsfrist, die am 31. Dezember 2024 endete. Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Motorradreifen unabhängig vom Herstellungsdatum von der Neuregelung betroffen.


Was bedeutet das für Motorradfahrer?


Einzelabnahme bei abweichenden Reifendimensionen


Wenn neue Reifen montiert werden sollen, die von den im Fahrzeugschein eingetragenen Dimensionen abweichen, ist eine Einzelabnahme erforderlich. Dazu müssen die Reifen bereits am Motorrad montiert sein. Die Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA) überprüft die Maße, Spezifikationen und die Freigängigkeit der Reifen. In der Regel wird auch eine Testfahrt durchgeführt.


Nach erfolgreicher Abnahme muss das Gutachten bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Dort werden die neuen Reifendaten in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen, und der alte Eintrag wird entfernt. In der Regel bleibt die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) unverändert.


Austragung der Reifenbindung


Bei älteren Motorrädern mit einer spezifischen Reifenbindung kann diese aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen werden. Dazu erstellt die Prüforganisation ein Gutachten für eine konkrete Reifengröße. Diese Größe wird künftig universell für das Fahrzeug und herstellerunabhängig zulässig sein. Eine Begutachtungsfahrt ist normalerweise nicht erforderlich. Das Gutachten muss ebenfalls bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden.


Was bleibt erlaubt?


Solange die neuen Reifen exakt den im Fahrzeugschein eingetragenen Dimensionen und Spezifikationen entsprechen, ist keine Einzelabnahme erforderlich. Auch ein Wechsel des Reifenherstellers ist erlaubt, sofern die Reifendimensionen identisch sind. Die Tragfähigkeitskennzahl und der Geschwindigkeitsindex dürfen gleich oder höher sein.


Die bisherige Pflicht, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitzuführen, entfällt. Herstellerfreigaben können jedoch weiterhin als Orientierung dienen und von Prüforganisationen bei der Einzelabnahme berücksichtigt werden.


Einfluss auf die Kosten für Motorradfahrer


Die Neuregelung bringt einige Neuerungen mit sich, die auch finanziell auffallen können. Motorradfahrer sollten sich bewusst sein, dass eine Einzelabnahme zusätzliche Kosten mit sich bringt. Diese Kosten können variieren, abhängig von der Prüforganisation und dem Umfang der Überprüfung. Motorradfahrer sollten, wenn möglich, im Voraus kalkulieren, um Überraschungen zu vermeiden.


Erhöhte Sicherheit durch neue Regelungen


Trotz der zusätzlichen Anforderungen, die die neuen Vorschriften mit sich bringen, gibt es auch positive Aspekte. Die Regelungen verbessern die Sicherheitsstandards. Prüforganisationen müssen sicherstellen, dass die Reifen gut zum Motorrad passen und die richtigen Spezifikationen erfüllen. Das gibt den Fahrern mehr Sicherheit auf der Straße.


Fazit


Die Neuregelung bringt für Motorradfahrer mehr Aufwand und höhere Kosten mit sich, insbesondere bei abweichenden Reifendimensionen. Gleichzeitig sorgt sie für mehr Sicherheit und Klarheit bei der Reifenwahl. Motorradfahrer sollten sich gut informieren und auf die neuen Anforderungen achten, um Probleme zu vermeiden.


Von der neuen Gesetzgebung betroffen sind nicht nur die Motorradfahrer, sondern auch Werkstätten und Händler. Eine gründliche Kenntnis der neuen Anforderungen ist wichtig. Autoservice Biersack steht Ihnen für individuelle Beratung und Unterstützung bei der Auswahl und Abnahme von Motorradreifen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin, um sicher und regelkonform in die neue Motorradsaison zu starten.


Für weitere Informationen können Sie die Webseite von Autoservice Biersack besuchen: Autoservice Biersack. Ben, falls du weitere Informationen oder Anpassungen benötigst, stehe ich dir gerne zur Verfügung!

 
 
 

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